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   BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51   

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https://dejure.org/1952,54
BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51 (https://dejure.org/1952,54)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1952 - IV ZR 208/51 (https://dejure.org/1952,54)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1952 - IV ZR 208/51 (https://dejure.org/1952,54)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Testament über die Verwaltung eines Grundstücks zur Sicherung des Lebensunterhalts des Verwalters - Bindung des Rechtsmittelgerichts an Rechtsauffassungen im Ausgangsprozess - Zur Erhaltung eines Grundstücks notwendige Maßregeln ohne Mitwirkung der Miterben - Begriff der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 76
  • NJW 1952, 1252
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der auch der Bundesgerichtshof sich bereits in mehreren Entscheidungen angeschlossen hat (urteile vom 14.3.51 - II ZR 2/50 - vom 18.1.52 - I ZR 105/51 - und BGHZ 3, 321), ist das Berufungsgericht an die Beurteilung des Revisionsgerichts nur in denjenigen Tunkten gebunden, deren rechtsirrtümliche Würdigung die Aufhebung unmittelbar herbeigeführt hat.

    Diese hier zu § 565 Abs. 2 ZPO vertretene Rechtsansicht widerspricht nicht der von dem I. Zivilsenat in der grundlegenden Entscheidung BGHZ 3, 321 und in der Entscheidung I ZR 105/51 vertretenen Ansicht.

  • BGH, 18.01.1952 - I ZR 105/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der auch der Bundesgerichtshof sich bereits in mehreren Entscheidungen angeschlossen hat (urteile vom 14.3.51 - II ZR 2/50 - vom 18.1.52 - I ZR 105/51 - und BGHZ 3, 321), ist das Berufungsgericht an die Beurteilung des Revisionsgerichts nur in denjenigen Tunkten gebunden, deren rechtsirrtümliche Würdigung die Aufhebung unmittelbar herbeigeführt hat.

    Diese hier zu § 565 Abs. 2 ZPO vertretene Rechtsansicht widerspricht nicht der von dem I. Zivilsenat in der grundlegenden Entscheidung BGHZ 3, 321 und in der Entscheidung I ZR 105/51 vertretenen Ansicht.

  • BGH, 14.03.1951 - II ZR 2/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der auch der Bundesgerichtshof sich bereits in mehreren Entscheidungen angeschlossen hat (urteile vom 14.3.51 - II ZR 2/50 - vom 18.1.52 - I ZR 105/51 - und BGHZ 3, 321), ist das Berufungsgericht an die Beurteilung des Revisionsgerichts nur in denjenigen Tunkten gebunden, deren rechtsirrtümliche Würdigung die Aufhebung unmittelbar herbeigeführt hat.
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04

    Pflicht zur Mitwirkung an der Umstrukturierung des Nachlasses

    Auch zur Erhaltung notwendige Maßregeln im Sinne des § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BGB können sowohl solche sein, die auf Erhaltung des Nachlasses in seiner Gesamtheit abzielen, als auch solche, die nur der Erhaltung bestimmter einzelner Nachlassgegenstände dienen (BGHZ 6, 76, 80 f.).
  • BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05

    Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache

    Entscheidend ist der Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers (BGHZ 6, 76, 81; 164, 181, 188; Palandt/ Edenhofer a.a.O. § 2038 Rdn. 6).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2015 - 9 UF 29/15

    Gemeinschaft: Ausgleichsanspruch eines Teilhabers wegen der Sanierung eines

    Notwendig ist eine Maßnahme nur dann, wenn sie vom Standpunkt eines vernünftigen Eigentümers oder sonst wie Berechtigten aus als zur Erhaltung des Gegenstands notwendig erscheint (BGHZ 6, 76, 81; Staudinger/von Proff, BGB, Neubearbeitung 2015, § 744 Rn. 21).

    Ein in wirtschaftlicher Hinsicht vernünftiger Berechtigter wird nur solche Aufwendungen zur Erhaltung der Sache machen, die durch Nutzung oder jedenfalls Veräußerung wieder realisiert werden können (BGHZ 6, 76, 81).

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